Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen im Rahmen von Veranstaltungen
Aufgrund einer rechtlichen Änderung gibt es künftig ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen zum vorübergehenden Ausschank von Alkohol. Dieses Verfahren kann jedoch nur für wiederkehrende Veranstaltungen angewendet werden und setzt eine Prüfung durch die Gemeindeverwaltung voraus, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Ziel dieses vereinfachten Verfahrens ist es, ehrenamtlich tätige Vereine zu entlasten und Kosten zu sparen.
Nach Eingang des vollständigen Antrags hat die Gemeinde zwei Wochen Zeit zu erklären, ob ein formales Verfahren durchgeführt werden soll. Verzichtet die Gemeinde hierauf (was der Regelfall bei bekannten und bewährten Veranstaltern ist), gilt die Gestattung spätestens nach zwei Wochen als erteilt.
Damit die Genehmigungsfiktion angewendet werden kann, muss der Antrag fristgerecht bei der Gemeinde angezeigt werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Stallwang bittet daher darum, dass der Antrag spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht wird.
Für die Antragstellung wird ein Formular zur Verfügung gestellt, das demnächst auf der Website der Gemeinde abrufbar sein wird. Dieses ist auszufüllen und per E-Mail an die Gemeindeverwaltung zu senden.
Das Formular befindet sich derzeit noch in der Ausarbeitung. Bis zur Bereitstellung steht Ihnen Frau Inhofer für Fragen gerne zur Verfügung (Tel. 09964/640229).
Bei größeren Veranstaltungen mit erhöhtem Prüfungsbedarf wird in der Regel wie bereits in den Vorjahren ein formales Gestattungsverfahren durchgeführt.
Wir danken allen Veranstaltern und Vereinen für ihr Engagement und bitten um frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Veranstaltungen.
VG Stallwang