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Achtung, neues Bauantragsverfahren!

 Ab 01.08.2021 können Bauanträge in digitaler oder schriftlicher Form nur noch über das Landratsamt Straubing-Bogen eingereicht werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Stallwang ist somit nicht mehr Ersteinreichungsbehörde für Ihre Bauantragsunterlagen.

Dies ergibt sich aufgrund der Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO), welche am 01.02.2021 in Kraft getreten ist. Das Landratsamt Straubing-Bogen ordnet ab 01.08.2021 die Umsetzung für alle Mitgliedsgemeinden des Landkreises Straubing-Bogen an. Wir bitten Sie, dies zu befolgen, da wir keine Bauanträge mehr weiterleiten dürfen.

Bei uns ist ab 01.08.2021 nur noch die Einreichung folgender Unterlagen möglich:

  • Genehmigungsfreisteller (Baugebiet, Einhaltung aller Festsetzungen des Bebauungsplanes)
  • Anzeige der Beseitigung (Abbruchanzeigen)
  • Isolierte Befreiungen (Anträge zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans in einem Gebiet mit Bebauungsplan)

Gerne können Sie sich über die Pressemitteilung des Landratsamtes Straubing-Bogen ausführlicher informieren. 
Diese ist unter folgendem Link abrufbar:    Pressemitteilung Landratsamt