Organisation von Vereinsfesten - Schulung im Landratsamt am 26.02.2026

22 Jan 2026

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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und für die Wahl des Gemeinderates

22 Jan 2026

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Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen

27 Aug 2025

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen im Rahmen von...

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Der Freistaat Bayern fördert mit der Gigabitrichtlinie den Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse.

Als Erschließungsgebiete und somit förderfähige Adressen gelten die sogenannten "grauen und weißen NGA Flecken". Der Begriff "graue und weiße NGA Flecken" definiert alle Adressen mit Übertragungsraten unter 100 MBit/s im Download für Privatanschlüsse und unter 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Die Gemeinde Loitzendorf will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Gemäß der BayGibitR sind hierzu neun verschiedene Verfahrensschritte abzuarbeiten:

http://breitband.hpe-planung.de/baygibitr-loitzendorf/

(Stand: 18.12.2020)